Die Herkunft eines PLM/ALM-Vendors ist zunehmend ein struktureller Souveränitäts-Faktor.
Sie bestimmt mit, welchem Rechtsraum der Software-Lieferant unterliegt — und damit möglicherweise auch, welche staatlichen Zugriffs- und Offenlegungspflichten im Ernstfall greifen könnten. Dass das grundsätzlich immer relevanter wird, sollte inzwischen klar sein.
Letzte Woche habe ich die Eingangsfrage gestellt, wie souverän sich PLM/ALM heute realistisch betreiben lässt. Die Jurisdiktion, welcher der Vendor unterliegt, ist dabei zwar nur ein Aspekt — aber ein struktureller.
Zur groben Einordnung: die Herkunft der wichtigsten PLM/ALM-Anbieter
- Aras Corporation – USA
- Atlassian – USA/Australien
- Autodesk – USA
- CONTACT Software – Deutschland
- Dassault Systèmes – Frankreich
- IBM (Engineering/ALM) – USA
- PRO.FILE von Revalize – Deutschland (Teil von Revalize)
- PTC – USA
- SAP – Deutschland
- Siemens Digital Industries Software – USA
Das ist bewusst vereinfacht und würdigt Konzernstrukturen, Tochtergesellschaften und Weisungsverhältnisse nicht vollständig — dazu mehr in einem gesonderten Beitrag.
Herkunft ist nicht alles
Ob die Herkunft aus Souveränitäts-Perspektive praktisch relevant ist, hängt auch vom Kontext ab:
- Welches Betriebsmodell wird genutzt (On-Prem, Managed/Private Cloud, SaaS)?
- Mit welcher konkreten Konzerngesellschaft wird der Vertrag geschlossen?
- Welche Subunternehmer und Supportstrukturen sind eingebunden?
- Wer hat technisch und organisatorisch Zugriff?
Die Herkunft des Software-Anbieters ist damit nicht allein entscheidend. Genauso relevant ist das Betriebsmodell und die genutzte Infrastruktur — dazu mehr im nächsten Teil dieser Serie.
Last but not least: „Souveränität” ist am Ende nur ein Begriff. Volle Souveränität gibt es in einer arbeitsteiligen Welt nicht wirklich. Darum halte ich es für wichtig, sich auch mit der Frage zu beschäftigen, was „Unabhängigkeit” für ein Unternehmen überhaupt bedeutet, und welchen Risiken man konkret begegnen will.
Die Jurisdiktion des PLM/ALM-Vendors ist ein struktureller Souveränitäts-Faktor — aber nur einer von mehreren. Betriebsmodell, Vertragspartner und Zugriffsrechte entscheiden am Ende mindestens genauso stark darüber, wie souverän eine PLM/ALM-Landschaft wirklich ist.